♻
Rohrreinigung Gelsenkirchen

Anbieter & 24h-Notdienst

Ratgeber
Ratgeber

Rohrreinigung in der Mietwohnung in Gelsenkirchen

Aktualisiert am 30.09.2026 · Rohrreinigung Gelsenkirchen

Werbung

Kurzantwort: Verstopfte Leitungen, die durch normalen Gebrauch entstehen, muss grundsätzlich der Vermieter auf eigene Kosten beheben. Hat der Mieter die Verstopfung selbst verursacht - z.B. durch Feuchttücher oder Speisereste - trägt er die Kosten. Informieren Sie Ihren Vermieter immer schriftlich und sofort.

Werbung

Wer ist grundsätzlich zuständig?

Laut Mietrecht (§ 535 BGB) ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch das Funktionieren der Abwasserleitungen. Verstopfungen, die durch normalen Verschleiß oder durch Ablagerungen im Gesamtsystem entstehen, fallen unter diese Instandhaltungspflicht - und damit in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

Wann zahlt der Mieter?

Das Verursacherprinzip gilt auch hier: Wer die Verstopfung selbst herbeigeführt hat, muss zahlen. Typische Fälle, in denen der Mieter die Kosten trägt:

  • Feuchttücher, Hygieneartikel oder Küchenabfälle wurden in die Toilette gespült
  • Speisereste oder Fett wurden dauerhaft in großen Mengen in den Abfluss gegeben
  • Fremdkörper (Spielzeug, Schmuck) gelangten in die Leitung

Der Vermieter muss die Verursachung durch den Mieter jedoch nachweisen können - zum Beispiel durch einen Fachmannbericht, der eindeutig belegt, was die Verstopfung ausgelöst hat.

Kleinreparaturklausel in der Mietwohnung

Viele Mietverträge in Gelsenkirchen enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Diese kann Mieter verpflichten, Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag (häufig 75 bis 150 Euro) selbst zu tragen, wenn es sich um Einrichtungen handelt, die ausschließlich dem Mieter zugänglich sind - also Wasserhähne, Lichtschalter, Steckdosen. Wichtig: Abwasserleitungen gelten in der Regel nicht als solche kleinen Einrichtungsgegenstände, weil sie im Mauerwerk verlaufen. Die Kleinreparaturklausel greift hier meist nicht.

Richtig vorgehen als Mieter

  1. Sofort melden: Informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich - per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben.
  2. Fotodokumentation: Fotografieren Sie den Rückstau, das stehende Wasser oder sonstige Schäden.
  3. Keine eigenmächtige Beauftragung: Beauftragen Sie keinen Handwerker, bevor der Vermieter reagiert hat - außer bei akuter Gefahr.
  4. Notfall: Bei Überflutungsgefahr oder totaler Unbenutzbarkeit des Bades dürfen Sie selbst einen Notdienst beauftragen und die Kosten erstattet verlangen. Belege aufbewahren.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Reagiert der Vermieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist (bei echten Notfällen sofort, sonst 3 bis 7 Tage), haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Selbst beauftragen und Kosten in Rechnung stellen (schriftlich ankündigen)
  • Miete bis zur Mängelbeseitigung mindern - Höhe je nach Beeinträchtigung
  • Rechtsberatung beim Mieterverein suchen

Hausordnung beachten

Manche Hausverwaltungen in Gelsenkirchen schreiben in der Hausordnung vor, was in die Toilette und den Abfluss darf. Verstöße können zur Kostentragungspflicht des Mieters führen - lesen Sie daher die Hausordnung aufmerksam durch.

Hartnaeckige Verstopfung in Gelsenkirchen?

Wenn Hausmittel und Hilfsmittel nicht weiterhelfen, finden Sie hier gepruefte Rohrreinigungs-Anbieter und einen 24h-Notdienst in Gelsenkirchen.

Anbieter in Gelsenkirchen finden